Kostenübernahme

Kostenübernahme


Ich kann meine Leistungen dank Kassenzulassung mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

In meiner Praxis behandele ich volljährige gesetzlich versicherte PatientInnen, Versicherte der privaten Krankenkassen mit oder ohne Beihilfe, Angestellte der Bundeswehr, Angestellte der Bundespolizei sowie PatientInnen auf Selbstzahlerbasis.

Kostenübernahme bei privaten Versicherungen: Die Kosten der Behandlung berechne ich in Anlehnung an Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach den Konditionen Ihres Versicherungsschutzes ist es möglich, dass ein Restbetrag der Kosten selbst übernommen werden muss. Erkundigen Sie sich daher ggf. im Vorfeld, ob und in welchem Umfang die Kosten einer Psychotherapie von Ihrer Versicherung erstattet werden.