Kostenübernahme

Kostenübernahme


Aktuell umfasst meine Zulassung die Möglichkeit, volljährige Versicherte der privaten Krankenkassen, Angestellte der Bundeswehr oder auch Privatzahler zu behandeln. Für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten stehe ich zurzeit auf einer Warteliste für einen Kassensitz für den Raum Flensburg. Das bedeutet, dass ich Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen leider nur dann behandeln kann, wenn Ihre Krankenkasse einem sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“ zustimmt. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, empfehle ich Ihnen daher, dass Sie sich vor der Kontaktaufnahme zu mir direkt bei Ihrer Krankenkasse über diese Möglichkeit informieren.